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Das folgende Glossar aus Leasing-Fachbegriffen könnte Ihnen nützlich sein, wenn Sie einen Leasing-Vertrag abschließen möchten.
Grundleasingzeit bezeichnet die ursprünglich vereinbarte unkündbare Laufzeit des Leasingvertrages. Verträge, die zu den gewünschten bilanziellen Vorteilen führen sollen (Bilanzneutralität) müssen laut Leasingerlass eine Grundmietzeit von mindestens vierzig Prozent, höchstens jedoch neunzig Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer aufweisen. Diese Regelung ist bei internationalen Accounting-Standards unterschiedlich.
Restwert ist der kalkulierte Wert des Wirtschaftsguts nach Ablauf des Leasingvertrages.
Marktwert ist der tatsächliche Wert des Leasingobjektes, der bei der jeweiligen Marktlage zum Zeitpunkt der Veräußerung erzielt werden kann.
Bilanzneutralität bedeutet, dass erlasskonforme Leasingverträge nicht die Bilanzverhältnisse tangieren. Die Eigenkapitalquote bleibt unverändert, das Objekt wird nicht im Anlagevermögen des Leasingnehmers aktiviert. Die Leasingzahlungen werden als sofort abzugsfähige Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Abschreibungszeiten werden verbindlich vom Bundesministerium für Finanzen festgelegt und sind in der entsprechenden AfA-Tabelle detailliert nach Investitionsobjekt aufgelistet. Sie sind die Grundlage für die Gestaltung erlasskonformer Leasingverträge.
Staffelzahlung bezeichnet einen variablen Zahlungsplan. Dadurch, dass zu Beginn eines Leasingvertrages geringe oder gar keine Zahlungen geleistet werden, können Kunden trotz Budgetrestriktionen investieren.

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